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Schornsteinfegermeisterbetrieb
Gebäudeenergieberater im Handwerk
Sascha Boveleth


Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

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Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten mit der akuten Infektionsgefahr mit dem COVID-19-Virus

   

 Informationsschreiben zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten mit der akuten Infektionsgefahr mit dem COVID-19-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)
 
 
 
                                                                                                                                 26.03.2020
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
 
auch in diesen schweren Zeiten müssen wir die Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht durchführen. Die Betriebs- und Brandsicherheit darf auch jetzt nicht vernachlässigt werden.
 
Bitte beachten Sie folgende Punkte beim Besuch des Schornsteinfegers in Ihrem Haus.
           
            -  kein Händeschütteln
            -  Kontakt von Angesicht zu Angesicht so kurz wie möglich halten
            -  Abstand von mindestens 2 m halten
            -  keine Barzahlungen
            -  öffnen Sie alle erforderlichen Türen, damit wir so wenig wie möglich in Ihrem Haus    
               berühren müssen
 
Wir gehen respektvoll mit der Lage um, um Sie und uns zu schützen.
 
Sofern Sie in Quarantäne oder sogar mit dem Coronavirus infiziert sind, sagen Sie den Termin bitte vorher rechtzeitig telefonisch ab und machen einen neuen Termin einige Wochen später mit uns aus.
 
Schornsteinfegerarbeiten können nicht auf lange Sicht verschoben werden, da diese Arbeiten der Betriebs- und Brandsicherheit dienen.
 
Weitere Informationen können Sie auf www.schornsteinfeger-boveleth.de oder auf meiner Facebook-Seite abrufen.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis und mögen wir alle mit unserer Achtsamkeit das Virus schnellstmöglich bekämpfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Schornsteinfeger
Sascha Boveleth


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Informationsschreiben aus dem Innungsverband:


haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail bzw. Ihre Anfrage. Wir verstehen Ihre Bedenken. Wir nehmen Sie ernst und versichern Ihnen, dass die Gesundheit unserer Kunden und unserer Kollegen in dieser Zeit eine besondere Aufmerksamkeit erfährt.
 
Der aktuelle Sachstand ist folgender: Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder vom 16. März 2020 können Handwerker und andere Dienstleister grundsätzlich ihre Tätigkeiten weiterhin ausüben. Dies gilt auch für Schornsteinfeger.
 
Im Vergleich zu anderen Handwerksgruppen befinden wir uns allerdings in einer besonderen Situation: Das zuständige Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) regelt die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen - zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit (§ 1 Absatz 1 SchfHwG).
 
Sicherlich lassen sich einige bereits terminierte Schornsteinfegerarbeiten zeitlich verschieben. Allerdings gibt es bestimmte hoheitliche und nicht hoheitliche Aufgaben, bei deren fristgerechter Ausführung wir an die gesetzlichen Vorschriften und die Weisungen der zuständigen Behörden gebunden sind.
 
Die aktuell akute Bedrohungslage durch das Coronavirus erfordert jedoch praxisbezogene Lösungsansätze. So wird es bei der Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten Einschränkungen geben, da
 
  • Kunden unter Quarantäne stehen und der Schutz der Schornsteinfeger vor einer Infektion nicht gewährleistet werden kann.
  • Kunden wegen einer möglichen Infektion Schornsteinfegern den Zutritt zu ihrem Haus / ihrer Wohnung nicht gestatten.
  • Schornsteinfeger ihrerseits keine Schornsteinfegerarbeiten durchführen möchten, um das Risiko einer Infektion durch Kundenkontakt zu vermeiden.
 
Nach unserer Einschätzung können Schornsteinfegertätigkeiten nicht auf lange Sicht aufgeschoben werden, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen. Vielmehr ist immer eine Abwägung im Einzelfall zu treffen. Alle Arbeiten, die sich ohne Risiko durchführen lassen, könnten also - unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltens- und Hygienemaßnahmen - durchgeführt werden.
 
Solange kein Arbeitsverbot von den Aufsichtsbehörden angeordnet wird, werden wir daher keine anderslautende Empfehlung an die Betriebe herausgeben. Sollte sich dies ändern, weisen wir die Betriebe umgehend auf die veränderte Sachlage hin. Bis dahin informieren wir die Kollegen vor Ort über die allgemeinen Hygienevorschriften bzw. Verhaltensregeln.
 
Es bleibt selbstverständlich Ihnen als Kunden und dem von Ihnen beauftragten Schornsteinfegerbetrieb überlassen, verschiebbare Termine neu anzusetzen. Hoheitliche Maßnahmen können ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen verschoben werden. Dies muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vorher mit der zuständigen Behörde abstimmen.
 
Auch für unsere Handwerksbetriebe stellt die aktuelle Situation eine noch nie da gewesene Herausforderung dar. Wir setzen alles daran, gute Lösungen für alle Beteiligten zu finden, ohne unsere Verantwortung für Ihre Sicherheit und Gesundheit zu vernachlässigen.
 
Wir hoffen dabei auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen: Bleiben Sie gesund!








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